EU Tabakrichtlinie, Pharma-Lobbying und die Folgen für die Zigarrenbranche
Letzte Woche hat das EU-Parlament über die neuen Tabakrichtlinien abgestimmt. Spiegel Online hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst und konstatiert, dass der Tabakbranche insgesamt eine Schadensbegrenzung gelungen sei, indem die ursprünglichen Vorschläge des EU-Gesundheitskommissars in etlichen Punkten abgeschwächt wurden. Der vom Parlament angenommene Text basiert auf dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission, die Korrekturen des Parlaments sind hier ersichtlich. Im Folgenden einige für die Zigarrenbranche relevante Punkte:
- Grösse der Warnhinweise: Statt der vorgeschlagenen 75 Prozent der Verpackungsfläche müssen nun «nur» 65 Prozent mit Texthinweisen und Schockbildern versehen werden (aktuell liegt die Fläche je nach Land bei 50 bis 65 Prozent). Für «Tabakwaren mit Ausnahme von Zigaretten, von Tabak zum Selbstdrehen und von Wasserpfeifentabak» (d.h. Zigarren und Cigarillos) gelten Ausnahmen; hier müssen 30 Prozent der Aussenfläche mit Warnhinweisen bedruckt sein. Und für Zigarrenkistchen relevant: «Bei Verpackungen, deren am ehesten ins Auge fallende Fläche mehr als 75 cm² aufweist, müssen die in den Absätzen 2 und 3 genannten Warnhinweise jedoch eine Fläche von mindestens 22,5 cm² auf jeder Fläche einnehmen.»
- Zusatzstoffe: Menthol wird verboten, es gibt eine Übergangsfrist von 8 Jahren; andere Zusatzstoffe bleiben erlaubt, sofern sie sich auf einer offiziellen Liste für Chemikalien befinden und kein charakteristisches Aroma (z.B. Vanille) entwickeln; Zigarren und Cigarillos sind gemäss dem vom Parlament verabschiedeten Art. 6 Abs. 10 ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen. Jedoch kann die Kommission den Geltungsbereich erweitern, sofern eine «wesentliche Änderung der Umstände eintritt» (eine solche Änderung ist definiert als: «Anstieg der Absatzmengen in einer Erzeugniskategorie (zum Beispiel Pfeifentabak, Zigarren, Cigarillos) um mindestens 10 % in mindestens fünf Mitgliedstaaten»). Bis auf weiteres ist die Kategorie Dannemann Moods und Co. aber nicht betroffen.
- Schoko- und Spielzeugzigaretten werden verboten, Slim-Zigaretten bleiben erlaubt.
- E-Zigaretten bleiben frei verkäuflich und werden nicht als Heilmittel eingestuft (mit entsprechenden Konsequenzen für die Zulassung, Regulierung und Verkaufsstellen).
- «Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz»: Der grenzüberschreitende Online-Handel für Tabakwaren wird in der EU verboten. Ausserdem können die Mitgliedstaaten dieses Verbot auch auf nationale Fernverkäufe ausdehnen. Auch das Thema Altersverifizierung kommt wieder auf den Tisch: «Wenn Mitgliedstaaten nationale Fernverkäufe zulassen, sorgen sie dafür, dass Verkaufsstellen über ein Altersüberprüfungssystem verfügen.»