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«Sinnlose Warnung in der Zigarrenkiste»

#POLITISCHES #ZIGARREN 2. April 2014

In einer Medienmitteilung äussert sich heute Heinrich Villiger zu neuen Gesundheitswarnungen für Zigarilloschachteln und Zigarrenkisten, die in der EU ab 2016 eingeführt werden. Offenbar muss neu auch auf der Kisten-Innenseite ein Warnhinweis angebracht werden. Villiger setzt sich dafür ein, dass die Schweiz diese EU-Bestimmungen nicht übernimmt:

Zigarrenhersteller müssen in der EU zukünftig auch auf der Innenseite der Zigarilloschachteln und Zigarrenkisten überdimensionierte Gesundheitswarnungen anbringen. Zudem müssen diese Hinweise auf die obere Hälfte der Schauseiten aufgedruckt werden, sodass der Konsument und die Wiederverkäufer den Überblick über das Angebot völlig verlieren. «Diese Vorschriften bedeuten mehr staatliche Eingriffe in die Packungsgestaltung und sinnlose Mehrkosten», sagt Heinrich Villiger, VR-Präsident des Familienunternehmens Villiger Söhne AG. Er erwartet, dass die Schweiz in diesem Fall nicht auch noch EU-Recht übernimmt. Dass die EU-Vorschriften oft widersinning sind, bestätigt sich einmal mehr. Ab Mitte 2016 will eine neue Tabakprodukte-Richtlinie aus Brüssel , dass ein Warnhinweis auch im Innern von Zigarren-Schachteln unablösbar angebracht wird. Heinrich Villiger, VR-Präsident des zweitgrössten Schweizer Zigarrrenherstellers, findet dies absurd. «Der Feldzug gegen die Zigarrenindustrie nimmt groteske Züge an. Was nützt es, im Innern einer Verpackung vor dem Produkt zu warnen, wenn dies der Konsument erst nach dem Kauf sehen kann?», sagt Villiger. Da Zigarren auf Vorrat produziert würden, entscheide sich erst später, in welches Land diese exportiert werden. Die neuen Vorschriften machten es notwendig, dass die Verpackungen erneut geöffnet werden müssen, um die Warnhinweise in den unterschiedlichen nationalen Sprachen von Hand in die Zigarrenkisten einzukleben. Dies treffe vor allem die kleinen Herstellerbetriebe, ist Heinrich Villiger überzeugt. Die Verschärfung der EU-Tabakrichtlinie ist beschlossene Sache. Grössere Schockbilder und Aroma-Verbote gelten in der EU bereits ab Mitte 2016.

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