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Neue Regulierungen für den Tabakmarkt

#POLITISCHES #ZIGARREN 10. Januar 2013

Die EU steht vor der Einführung von neuen Regulierungen für den Tabakmarkt. Die zuständige Kommission hat Ende Dezember 2012 einen «Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen» vorgestellt. Kollege Heiko Poerz hat mich darauf aufmerksam gemacht und mir den Vorschlag weitergeleitet. Die neue Richtlinie wird die Tabakregulierung der EU für die kommenden rund fünf Jahre prägen. Es lohnt sich deshalb, den Text genau zu studieren. Bevor ich auf die Inhalte eingehe, eine Passage aus der Einleitung, die den «Geist» des Vorschlages vermittelt. Darin wird erklärt, warum die Regulierungen sinnvoll und gerechtfertigt seien:

Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben und ihnen dabei geholfen wird, sich vor vermeidbaren Krankheiten und vorzeitigem Tod zu schützen, wirkt sich dies positiv auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit aus.
Bezeichnend ist auch das Demokratieverständnis der Kommission, welche diesen Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat. Man hat, wie nachfolgend ausgeführt wird, im Rahmen der normalen öffentlichen Konsultation hauptsächlich negative Reaktionen aus der Tabakbranche erhalten. Mit Verweis auf eine aktuelle «Eurobarometer-Umfrage» werden die Ergebnisse dieser Vernehmlassung aber einfach vom Tisch gewischt:
Die Aktionen und Anstrengungen im Rahmen dieser Kampagnen haben sich auf die Gesamtdatenmenge der öffentlichen Konsultation ausgewirkt; die meisten Konsultationsteilnehmer waren demnach gegen Änderungen der TRL. Dieses Ergebnis unterscheidet sich indes erheblich von den Ergebnissen der jüngsten, im Mai 2012 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage. Die Eurobarometer-Umfrage ergibt, dass die EU-Bürger (einschließlich der Raucher) mehrheitlich für Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums sind, auch für die hier vorgeschlagenen, zum Beispiel die Anbringung von bildlichen Warnhinweisen auf allen Tabakpackungen und die Einführung von Sicherheitsmerkmalen.
Kommen wir nun zum eigentlichen Inhalt des Gesetzesentwurfs. Es geht grundsätzlich um die Regulierung von Inhaltsstoffen (Zigarren sind nicht betroffen), Verpackungen und Warnhinweise, die Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten, das Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus), den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz und neuartige Tabakerzeugnisse. Relevant für die Zigarrenbranche sind die vorgesehenen einheitlichen Regeln für die Verpackung und Anbringung von Warnhinweisen. Das wichtigste Ergebnis ist, dass die EU «vorerst» kein Plainpackaging fordert. Sie räumt aber den Mitgliedstaaten das Recht ein, Plainpackaging selbständig einzuführen:
Gemäß dem Vorschlag würden die Mitgliedstaaten weiterhin das Recht haben, Regeln auch für die Flächen der Packung aufzustellen, die in dieser Richtlinie oder sonstigen Unionsvorschriften nicht geregelt sind, so zum Beispiel Vorschriften für eine vollständige Vereinheitlichung der Verpackungen von Tabakerzeugnissen (einschließlich Farben und Schriftarten), sofern diese Vorschriften mit dem Vertrag vereinbar sind.
Bei den Warnhinweise gelten für Zigarren und Pfeifentabak Ausnahmen, sie werden in Zukunft aber auch hier einen wesentlichen Teil der Verpackungsfläche einnehmen:
Für andere Tabakerzeugnisse (z. B. Zigarren und Pfeifentabak) sollen Bestimmungen gelten, die denen der Richtlinie 2001/37/EG entsprechen, d. h. textliche Warnhinweise, die mindestens 30 % (vorne) und 40 % (hinten) der Packung einnehmen müssen.
Schliesslich verlangt der Entwurf von den Zigarettenherstellern, dass Produkte von der Fabrikhalle und Maschine bis zur letzten Stufe vor der Endverkaufsstelle lückenlos zurückverfolgt werden können. Das Tracking der Produkte muss über unabhängige IT-Dienstleister erfolgen. Diese Verfolgbarkeit ist heute bereits bei den vier wichtigsten Herstellern umgesetzt, neu müssen alle Hersteller ihre Produkte entsprechend rückverfolgbar machen. Der Entwurf sieht vor, dass diese Rückverfolgbarkeit auch für alle anderen Tabakerzeugnisse eingeführt werden muss. Hier gilt jedoch eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Diese Regelung verursacht natürlich Kosten. Sie ist für unsere Branche aber auch relevant, weil sie den Parallelimport quasi verunmöglichen wird. Sollte das System beschlossen werden und sich die Schweiz ihm anschliessen, dürfte es für den hiesigen Havanna-Parallelmarkt eng werden. Alles in allem kommt die Zigarrenbranche diesesmal aber mit einem blauen Auge davon. Wo die strengsten neuen Regulierungen eingeführt werden sollen, bei der Verpackungsgestaltung oder der Deklaration der Inhaltsstoffe, gelten Ausnahmeregelungen.

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