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«Lex Davidoff»

#VERSCHIEDENES #ZIGARREN 28. Oktober 2005

Eine Facette des gelegentlichen Widersinn der Tabakwerbeverbots-Bestrebungen: Laut der NZZ ist fraglich, ob Traditionssponsor Davidoff das Basler Tennisturnier Davidoff Swiss Indoors weiterhin unterstützen darf. Die Posse schliesst mit den Sätzen:

«Grotesk wär’s jedenfalls, würde ein politischer Entscheid die Sportveranstaltung mit dem grössten Budget in der Schweiz torpedieren, einen treuen und grosszügigen Sponsor vergraulen, dessen Unterstützung jährlich zwei Millionen Franken (plus weiterer Dienstleistungen) wert ist. Es ist zu wünschen, dass nebst Zigarre bald die Friedenspfeife qualmt.»
27. Oktober 2005, Neue Zürcher Zeitung

Mit oder ohne Zigarre?
Titelsponsor der Swiss Indoors leidet unter politischem Entscheid

ost. Ohne Zigarre im Mund oder zwischen Zeige- und Mittelfinger kann man sich den 83-jährigen Präsidenten von Davidoff International, Ernst Schneider, gar nicht vorstellen. Und der Namenszug des Unternehmens, das Tabakwaren, Spirituosen und Kosmetika vertreibt, gehört zum Basler Tennisturnier Swiss Indoors wie die Zigarre zu Schneider. Dennoch wäre es laut Reto Cina, dem CEO der Oettinger Davidoff Group, denkbar, dass der Name des Titelsponsors, an den sich die Sportwelt in einem Dutzend Jahren gewöhnt hat, am Turnier 2006 fehlen wird.

Im Frühjahr 2003 verlangte eine Motion für den Kanton Baselland das Verbot von Alkohol- und Tabakwerbung auf Plakaten. Ein Jahr später war dann plötzlich von einem Ausbau die Rede, dahingehend, dass auch in öffentlichen Gebäuden des Kantons, namentlich in Sportanlagen, nicht für derartige Produkte geworben werden dürfe. Im darauf folgenden August nahmen die betroffenen Parteien dazu Stellung, woraus zu Beginn des Jahres 2005 ein revidierter Entwurf hervorging, der eine Ausnahmeregelung vorsah für etablierte Veranstaltungen, deren Titel traditionell entweder für Alkohol oder Nikotin steht. Diese Sondergenehmigung wurde fortan «Lex Davidoff» genannt. Der Titelsponsor des Tennisturniers wäre damit fein raus, betrachtet aber diese Lösung gleichwohl nicht als der Weisheit letzter Schluss. Kleine Veranstalter von Sportanlässen sind nämlich häufig ebenfalls von solch einschlägiger Werbung abhängig – und wenn’s nur um das beschriftete Bierzelt am Grümpelturnier geht. Und deren Neid auf den Grossanlass soll nicht provoziert werden. Vielmehr wäre es angezeigt, sich zu solidarisieren.

Erschwerend kommt hinzu, dass, was wie ein schlechter Witz klingt, in der Region St. Jakob für jede Sportstätte ein anderes Gesetz Gültigkeit hätte. Das Fussballstadion liegt auf Kantonsgebiet von Basel-Stadt, wäre vom neuen Gesetz also nicht betroffen. Die Mehrzweckhalle dagegen sehr wohl. Sie steht auf basellandschaftlichem Terrain. Da das Gebäude der Stadt Basel gehört, ist es ein öffentliches, in dem jegliche Werbung für Tabakwaren und Alkohol untersagt wäre. Die Eishockey-Arena wiederum steht ebenfalls im Kanton Baselland, ist aber in Besitz einer privaten Genossenschaft. Demnach kann Reklame gemacht werden, wofür man immer will.

Vernünftig wäre, auf die «Lex Davidoff» zu verzichten und nach einer gemeinsamen Lösung für Stadt und Land zu suchen. Oder einfach zur Version 2003 zurückzukehren, mit der alle Beteiligten leben könnten. Grotesk wär’s jedenfalls, würde ein politischer Entscheid die Sportveranstaltung mit dem grössten Budget in der Schweiz torpedieren, einen treuen und grosszügigen Sponsor vergraulen, dessen Unterstützung jährlich zwei Millionen Franken (plus weiterer Dienstleistungen) wert ist. Es ist zu wünschen, dass nebst Zigarre bald die Friedenspfeife qualmt.

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